Greif zu!

Unterhaltungsautomaten

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Greif zu! Unterhaltungsautomaten
Im folgenden auch Aufsteller genannt.
Schaffeldstr 91 / 46395 Bocholt


Geltung:
Einkaufs - und Zahlungsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt. Nachstehende Bedingungen gelten ausschließlich - auch wenn den Bedingungen des Käufers nicht widersprochen wird - für alle Leistungen und Dienstleistungen, es sei denn, dass abweichende Bedingungen schriftlich vereinbart wurden.
Zahlung:
Der Rechnungsbetrag ist sofern nicht anders vereinbart ohne Abzüge sofort nach Rechnungserhalt fällig (außer bei Nachnahme Lieferungen, hierbei ist die Summe bei dem Erhalt der Ware fällig). Barverkäufe und Reparaturen sind zahlbar rein netto Kasse. Das Recht der Zurückbehaltung der Zahlung aus jeglichem Rechtsgrund ist uns gegenüber ausgeschlossen. Wir berechnen ab Fälligkeit nach §353HGB in gesetzlicher Höhe Fälligkeits- Zinsen sowie 4% Verzugszinsen über dem Spitzenfinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten. Alle unsere Forderungen sind sofort fällig. Sollte dieses nicht eingehalten werden und wir Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung haben, sind wir berechtigt 30% des Nettoverkaufspreises unserer Ware als Pauschalbetrag zu fordern. Wir sind jedoch dazu berechtigt, statt dem Pauschalbetrag den tatsächlichen Betrag zu fordern, sofern wir auf den Anspruch zur Schaden- Pauschalisierung verzichten.


Preise:
Alle Preise sind unverbindlich und verstehen sich ab Lieferort in Euro zzgl. der gesetzlichen 19% MwSt.
Garantie-/Reparaturen berechnen wir nach Aufwand bzw. nach Garantieablehnungspauschalen, denen der Kunde bei Erteilung des Auftrages vorab zustimmt. Die eventuellen Prüfkosten gehen zu den Lasten des Kunden.
Lieferung Aufbau:
Die Lieferung und der Aufbau erfolgt durch den Aufsteller. Frachtkosten werden gesondert aufgeführt.


Angebote:
Angebote sind unverbindlich hinsichtlich Preis - und Lieferungsmöglichkeit. Mündliche, telefonische Preisauskünfte erhalten erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung ihre Gültigkeit. Angebote, solange Vorrat reicht. Werbeaktionen gelten bis max. 3 Tage nach Erscheinen der Werbung.


Automatenaufstellung:
Für einen Automaten auf Aufsteller Basis wird ein gesonderter Vertrag zwischen dem Vertragspartner und dem Aufsteller geschlossen. Alle aufgestellten Automaten sind und bleiben im Besitz von Greif zu! und werden nur leihweise zur Verfügung gestellt. Der Aufsteller verpflichtet sich alle Automaten zu befüllen, abzurechnen sowie eventuelle Fehler an den Automaten schnellstmöglich zu beseitigen. Der Vertragspartner ist verpflichtet Fehler an Automaten unverzüglich dem Aufsteller zu melden und verpflichtet sich ebenso alle Automaten während der Öffnungszeiten, wenn nötig mit Strom zu versorgen. Die Kosten dafür trägt der Vertragspartner.
Ein Automat darf nicht ohne Genehmigung des Aufstellers an eine andere Stelle/Ort gestellt werden. Der Aufsteller hat jederzeit die Möglichkeit seine Automaten ohne Vorankündigung abzuholen. Der Vertragspartner bekommt eine Prozentuale Beteiligung vom Bruttoumsatz incl. MwSt. ausgezahlt. Der Prozentsatz ist im Vertrag festgelegt. Der Aufsteller Vertrag kann vom Vertragspartner mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich gekündigt werden. Der Vertragspartner stimmt mit der Vertragsschließung einer Automatenaufstellung in seinen Räumlichkeiten zu. Dem Aufsteller ist jederzeit während der Öffnungszeiten der Zugang zu seinen Automaten zu ermöglichen.


Verleih / Vermietung:
Die Automaten werden von Greif zu! Geliefert, aufgebaut und in Betrieb gesetzt. Der Kunde erhält eine Einweisung. Für sämtliche Schäden während der Mietzeit haftet der Mieter. Füllmaterial wird ausschließlich von Greif zu! Bezogen. (hier sind andere Absprachen möglich)
Die Mindestmietzeit beträgt 2 Tage. / Andere Absprachen sind zulässig.
Der Automat / die Automaten haben nach Veranstaltungsende zum vereinbarten Zeitpunkt bereit zu stehen. Wartezeiten ab 30 min werden mit 55,00€ je angefangene Stunde berechnet.


Erfüllungsort:
Erfüllungsort und Sitz der Firma Greif zu! Ist Bocholt, ebenso der Gerichtsstand.


Schlussbestimmungen:
Sind einzelne Bestimmungen dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die entsprechenden Vorschriften, soweit solche fehlen, eine der geltenden Rechtsauffassung folgende Regelung. Unsere Preise sind netto Preise.

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